| Ausländerrecht
Das Ausländerrecht regelt die Einreise und den Aufenthalt von Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Spezialgesetzliche Regelungen gibt es für EU-Unionsbürger und ihre Familienangehörigen.
Schwerpunkte sind die Durchsetzung eines Aufenthaltsrechts, das Recht auf Familiennachzug, aber auch Aufenthaltsbeendigungs- oder Ausweisungsverfahren.
Am Ende einer Integration in Deutschland steht oft die Einbürgerung. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist daher ein weiterer Arbeitsschwerpunkt.
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