| StraßenverkehrsrechtDas von mir bearbeitete Verkehrsrecht unterteilt sich im Wesentlichen in drei Bereiche:
1. Das Verkehrsstrafrecht,
das die Ahndung aller Ordnungswidrigkeiten, wie zu schnelles Fahren, zu geringer Abstand oder Rotlichtverstösse mit oder ohne Fahrverbot erfasst und Straftaten, wie Fahren unter Drogen oder Alkohol, Unfallflucht behandelt. Diese können - meistens - mit dem Entzug der Fahrerlaubnis einhergehen.
2. Führerscheinsachen,
wie Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörde wegen Zweifeln an der Fahreignung - z.B. bei mehrmaliger Alkoholfahrt oder umgekehrt Führerschein-Wiedererteilungsverfahren nach Ablauf gerichtlich angeordneter Sperren. Dies bezieht die Probleme des sog."Idiotentests" genauso mit ein, wie medizinische Sachverhalte oder ein zu hohes Punktekonto.
3. Der gesamte Bereich der Unfallabwicklung und PKW-Verträge.
Das Gesetz sieht für Opfer eines Unfalls eine ganze Reihe von Entschädigungsmöglichkeiten vor, die z.T. völlig unbekannt sind, wie Haushaltsmehrbedarf, Schmerzensgeld naher Angehöriger, u.v.m. Hierzu gehört auch der Bereich der PKW-Verträge - Probleme bei Kfz-Kauf und Leasingverträge. Gerade bei Letzterem zeigt sich in den letzten Jahren, dass Leasinggesellschaften dazu übergehen, den Leasingnehmer hohe Summe für "Schäden" nach Rückgabe der Fahrzeige zu berechnen, obwohl nach der geltenden Rechtsprechung sogenannte "Gebrauchsspuren" vom Leasinggeber hinzunehmen sind. Für eine effektive Vertretung in diesen sehr weitläufigen und schwierigen Bereichen biete ich die komplette Abwicklung bis hin zur Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung, behandelnden Ärzten, involvierten Behörden, Gutachtern und weiteren Beteiligten an, um den Mandanten möglichst zu entlasten. |
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